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LG Bonn, 20.03.2013 - 21 KLs 6/13, 21 KLs - 331 Js 472/11 - 6/13 |
Zitiervorschläge
LG Bonn, Entscheidung vom 20.03.2013 - 21 KLs 6/13, 21 KLs - 331 Js 472/11 - 6/13 (https://dejure.org/2013,62662)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. März 2013 - 21 KLs 6/13, 21 KLs - 331 Js 472/11 - 6/13 (https://dejure.org/2013,62662)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafrechtliche Würdigung des Angebots einer Aufwandsentschädigung als Kompensation für Arbeitszeit und Arbeitskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Eröffnung des Strafverfahrens gegen den Vorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) abgelehnt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Eröffnung des Strafverfahrens gegen den Vorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) abgelehnt
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.11.2012)
Vorwurf der Untreue: Staatsanwaltschaft klagt DJV-Chef an
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Michael Konken
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11
Bestimmtheitsgebot (Verschleifungsverbot; Entgrenzungsverbot; …
Auszug aus LG Bonn, 20.03.2013 - 21 KLs 6/13
Selbst wenn man unterstellt, dass die Zahlungen unrechtmäßig waren, führt die Unrechtmäßigkeit allein nicht zum Vorliegen eines Vermögensnachteils, wie das BVerfG in einer nach Anklageerhebung gefällten Entscheidung zum Verschleifungsverbot bei § 266 StGB vom 01.11.2012 (2 BvR 1235/11) ausdrücklich entschieden hat. - BGH, 18.05.1999 - 5 StR 72/99
Gemeinschaftlich begangene Untreue; Freispruch; Treuhandgesellschaft; …
Auszug aus LG Bonn, 20.03.2013 - 21 KLs 6/13
Es ist daher nach der Aktenlage davon auszugehen, dass die pflichtwidrigen Zahlungen an den Angeschuldigten durch die im Verhältnis zur Vergütung angemessenen Tätigkeiten des Angeschuldigten kompensiert worden sind (vgl.: BGH, U. v. 18.05.1999, 5 StR 72/99).